Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Wer zu Hause ein Arbeitszimmer/Homeoffice hat, kann die dem Zimmer zugehörigen Kosten (z. B. für Möbel, Stromkosten etc.) steuerlich geltend machen.

Nun könnte man auf die Idee kommen, dass auch die Kosten für andere Räume, wie z. B. für das Bad, anteilig steuerlich geltend zu machen sind. Schließlich muss man zwangsläufig während seiner Heimarbeitszeit auch das Bad benutzen.

Dies dachte sich auch ein Steuerpflichtiger und versuchte die steuerliche Anerkennung seiner Badrenovierung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) einzuklagen.

Der BFH entschied nun jedoch gegen den Steuerpflichtigen, teilte jedoch auch mit, wann eine Abzugsfähigkeit gegeben sei.

Sie wollen wissen, wie Sie diese Kosten erfolgreich ansetzen können? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Zurück

Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2019? Wir sagen es Ihnen...

 

Weiterlesen …

Neue Wegbeschreibung zu unserer Niederlassung in Minden

Die Zufahrtsstraßen (Robert-Koch-Str. und Rudolf-Virchow-Str.) zu unserer Niederlassung in Minden...

Weiterlesen …

Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Erhält ein Angestellter von seinem Arbeitgeber ein Feuerwehreinsatzfahrzeug und...

Weiterlesen …

Das Ehrenamt soll stärker steuerlich begünstigt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict