Wer zu Hause ein Arbeitszimmer/Homeoffice hat, kann die dem Zimmer zugehörigen Kosten (z. B. für Möbel, Stromkosten etc.) steuerlich geltend machen.
Nun könnte man auf die Idee kommen, dass auch die Kosten für andere Räume, wie z. B. für das Bad, anteilig steuerlich geltend zu machen sind. Schließlich muss man zwangsläufig während seiner Heimarbeitszeit auch das Bad benutzen.
Dies dachte sich auch ein Steuerpflichtiger und versuchte die steuerliche Anerkennung seiner Badrenovierung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) einzuklagen.
Der BFH entschied nun jedoch gegen den Steuerpflichtigen, teilte jedoch auch mit, wann eine Abzugsfähigkeit gegeben sei.
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