Kosten der Jobsuche von der Steuer absetzen

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job?

Wenn ja, so können Sie die Kosten der Jobsuche in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierzu gehören z.B. die Fahrtkosten zu den Bewerbungen (pauschal 30 Cent / KM). Auch die Kosten für die Bewerbungsunterlagen können angesetzt werden. Sind keine Belege hierüber vorhanden, lassen sich pauschal 2,50 EUR pro Email-Bewerbung und 8,50 EUR pro postalischer Bewerbung ansetzen.

Sie wollen wissen, welche weiteren Kosten bei der Jobsuche steuerlich absetzbar sind? Sprechen Sie uns an -wir sind gerne für Sie da.

Kosten der Jobsuche von der Steuer absetzen

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Mandantenbrief Juli 2015

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