Kosten der Jobsuche von der Steuer absetzen

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job?

Wenn ja, so können Sie die Kosten der Jobsuche in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierzu gehören z.B. die Fahrtkosten zu den Bewerbungen (pauschal 30 Cent / KM). Auch die Kosten für die Bewerbungsunterlagen können angesetzt werden. Sind keine Belege hierüber vorhanden, lassen sich pauschal 2,50 EUR pro Email-Bewerbung und 8,50 EUR pro postalischer Bewerbung ansetzen.

Sie wollen wissen, welche weiteren Kosten bei der Jobsuche steuerlich absetzbar sind? Sprechen Sie uns an -wir sind gerne für Sie da.

Kosten der Jobsuche von der Steuer absetzen

Zurück

Wir machen mit bei "Kein Abschluss ohne Anschluss"

Wir machen bei der Initiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" mit.

Weiterlesen …

Mandantenbrief November 2015

Unser Mandantenbrief für November 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Kurzbeitrag zur Buchführungspflicht

In dem folgenden Kurzbeitrag erfahren Sie alles wichtige zu den Aufgaben und Grundsätze der Buchführung, sowie zur Buchführungspflicht.

Weiterlesen …

Wir sind offizieller Partner der Gründerwoche 2015

Wir sind offizieller Partner der Gründerwoche 2015. Näheres zu unseren Veranstaltungen erfahren Sie hier.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict