Kosten der Jobsuche von der Steuer absetzen

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job?

Wenn ja, so können Sie die Kosten der Jobsuche in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierzu gehören z.B. die Fahrtkosten zu den Bewerbungen (pauschal 30 Cent / KM). Auch die Kosten für die Bewerbungsunterlagen können angesetzt werden. Sind keine Belege hierüber vorhanden, lassen sich pauschal 2,50 EUR pro Email-Bewerbung und 8,50 EUR pro postalischer Bewerbung ansetzen.

Sie wollen wissen, welche weiteren Kosten bei der Jobsuche steuerlich absetzbar sind? Sprechen Sie uns an -wir sind gerne für Sie da.

Kosten der Jobsuche von der Steuer absetzen

Zurück

Wichtige Grundlagen zur Kleinunternehmerregelung

In unserem neuesten Kurzbeitrag zeigen wir Ihnen...

Weiterlesen …

Aktion "Schulkinder im Straßenverkehr"

Wir machen bei der Aktion "Schulkinder im Straßenverkehr"...

Weiterlesen …

Hausinternes Oktoberfest 2017

Auch in diesem Jahr fand wieder unser hausinternes Oktoberfest...

Weiterlesen …

Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt

In unserem Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt erfahren Sie...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict