Immobilie zu Lebzeiten weitergeben -was gilt es zu beachten

Sie besitzen eine Immobilie und wollen diese zu Lebzeiten auf Ihre Kinder bzw. auf eine nahestehende Person übertragen, sind sich aber nicht sicher, was Sie steuerlich beachten müssen?

Wir zeigen Ihnen auf, wann eine reine Schenkung, mittelbare Grundstücksschenkung, Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt oder eine Übertragung gegen Wohnrechtsvorbehalt sinnvoll sein kann.

Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Ihren Anruf, sowie auf das persönliche Gespräch in unserer Kanzlei.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Immobilie zu Lebzeiten übergeben

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Mandantenbrief Juli 2015

Unser Mandantenbrief für Juli 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung. 

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Abestzbarkeit von Aufwendungen für Kinder

Lesen Sie unseren Einzelbeitrag zum oben genannten Thema.

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Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich nur für Besserverdiener ?

Lesen Sie unseren Einzelbeitrag zum oben genannten Thema.

Den kompletten Beitrag können Sie hier kostenlos als PDF-Dokument downloaden.

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Mandantenbrief Juni 2015

Unser Mandantenbrief für Juni 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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