Immobilie zu Lebzeiten weitergeben -was gilt es zu beachten

Sie besitzen eine Immobilie und wollen diese zu Lebzeiten auf Ihre Kinder bzw. auf eine nahestehende Person übertragen, sind sich aber nicht sicher, was Sie steuerlich beachten müssen?

Wir zeigen Ihnen auf, wann eine reine Schenkung, mittelbare Grundstücksschenkung, Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt oder eine Übertragung gegen Wohnrechtsvorbehalt sinnvoll sein kann.

Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Ihren Anruf, sowie auf das persönliche Gespräch in unserer Kanzlei.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Immobilie zu Lebzeiten übergeben

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Aus Wortmann & Scheidt wird Wortmann & Partner

Sehr geehrte Damen und Herren, seit über 25 Jahren sind wir, die Steuerberatungssozietät Wortmann & Scheidt, Ihr zentraler Ansprechpartner in steuerlichen Angelegenheiten...

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Mandantenbrief September 2015

Unser Mandantenbrief für September 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Mandantenbrief August 2015

Unser Mandantenbrief für August 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Investitionsabzugsbetrag –ein Steuersparmodell ?!

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