Immobilie zu Lebzeiten weitergeben -was gilt es zu beachten

Sie besitzen eine Immobilie und wollen diese zu Lebzeiten auf Ihre Kinder bzw. auf eine nahestehende Person übertragen, sind sich aber nicht sicher, was Sie steuerlich beachten müssen?

Wir zeigen Ihnen auf, wann eine reine Schenkung, mittelbare Grundstücksschenkung, Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt oder eine Übertragung gegen Wohnrechtsvorbehalt sinnvoll sein kann.

Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Ihren Anruf, sowie auf das persönliche Gespräch in unserer Kanzlei.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Immobilie zu Lebzeiten übergeben

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Mandantenbrief Oktober 2015

Unser Mandantenbrief für Oktober 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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