Immobilie zu Lebzeiten weitergeben -was gilt es zu beachten

Sie besitzen eine Immobilie und wollen diese zu Lebzeiten auf Ihre Kinder bzw. auf eine nahestehende Person übertragen, sind sich aber nicht sicher, was Sie steuerlich beachten müssen?

Wir zeigen Ihnen auf, wann eine reine Schenkung, mittelbare Grundstücksschenkung, Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt oder eine Übertragung gegen Wohnrechtsvorbehalt sinnvoll sein kann.

Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Ihren Anruf, sowie auf das persönliche Gespräch in unserer Kanzlei.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Immobilie zu Lebzeiten übergeben

Zurück

Hierauf achtet das Finanzamt im Jahr 2020 besonders

Sie wollen wissen, auf was das Finanzamt im Jahr 2020 besonders achtet...

Weiterlesen …

Verstoß gegen die Belegausgabepflicht

Seit Anfang diesen Jahres gilt die Belegausgabepflicht...

Weiterlesen …

Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr 2020

Liebe Mandanten, liebe Freunde von Wortmann & Partner...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict