Sie besitzen eine Immobilie und wollen diese zu Lebzeiten auf Ihre Kinder bzw. auf eine nahestehende Person übertragen, sind sich aber nicht sicher, was Sie steuerlich beachten müssen?
Wir zeigen Ihnen auf, wann eine reine Schenkung, mittelbare Grundstücksschenkung, Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt oder eine Übertragung gegen Wohnrechtsvorbehalt sinnvoll sein kann.
Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Ihren Anruf, sowie auf das persönliche Gespräch in unserer Kanzlei.
Ihr Team von
Wortmann & Partner
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Weiterlesen … Wir erklären Ihnen auch komplexe Sachverhalte einfach und verständlich