Immobilie zu Lebzeiten weitergeben -was gilt es zu beachten

Sie besitzen eine Immobilie und wollen diese zu Lebzeiten auf Ihre Kinder bzw. auf eine nahestehende Person übertragen, sind sich aber nicht sicher, was Sie steuerlich beachten müssen?

Wir zeigen Ihnen auf, wann eine reine Schenkung, mittelbare Grundstücksschenkung, Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt oder eine Übertragung gegen Wohnrechtsvorbehalt sinnvoll sein kann.

Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Ihren Anruf, sowie auf das persönliche Gespräch in unserer Kanzlei.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Immobilie zu Lebzeiten übergeben

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Morgen startet der zweite Durchlauf zur Berufsfelderkundung

Morgen startet der zweite Durchlauf zur diesjährigen Berufsfelderkundung...

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Unser Mandantenbrief für April 2017 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für April steht zum kostenlosen Download bereit...

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Am 27. April ist Boy's Day -ausgebucht!

Alle freien Plätze beim diesjährigen Boys Day (27. April 2017) sind vergeben. Vielen Dank für die zahlreichen Anmeldungen.

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Unser Mandantenbrief für März steht zum Download bereit

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