Hierauf achtet das Finanzamt im Jahr 2020 besonders

Sie wollen wissen, auf was das Finanzamt im Jahr 2020 besonders achtet? Wir sagen es Ihnen!

Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.

Daneben kann jedes Finanzamt noch weitere, sogenannte dezentrale Prüffelder, setzen. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der Prüffelder der Finanzämter in NRW: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/prueffelder-finanzaemter-in-2020-wortmann-partner.pdf

Ihr Team von

Wortmann & Partner

Prüffelder 2020

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Mandantenbrief Januar 2016

Unser Mandantenbrief für Januar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Jahresrundschreiben 2015

Unser Jahresrundschreiben 2015 steht für Sie zum Download bereit.

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Neue Anforderungen an Registerkassen

Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Anforderungen an Registerkassen.

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Mandantenbrief Dezember 2015

Unser Mandantenbrief für Dezember 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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