Hierauf achtet das Finanzamt im Jahr 2020 besonders

Sie wollen wissen, auf was das Finanzamt im Jahr 2020 besonders achtet? Wir sagen es Ihnen!

Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.

Daneben kann jedes Finanzamt noch weitere, sogenannte dezentrale Prüffelder, setzen. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der Prüffelder der Finanzämter in NRW: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/prueffelder-finanzaemter-in-2020-wortmann-partner.pdf

Ihr Team von

Wortmann & Partner

Prüffelder 2020

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Mandantenbrief April 2016

Unser Mandantenbrief für April 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Wir begrüßen Herrn Rechtsanwalt Roschlau

Wir freuen uns Herrn Thomas Roschlau in unserer Bürogemeinschaft begrüßen zu dürfen.

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Auszeichnung von GoYellow.de

Wir freuen uns über die Auszeichnung von GoYellow.de und sagen Danke.

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Mandantenbrief März 2016

Unser Mandantenbrief für März 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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