Sie wollen wissen, auf was das Finanzamt im Jahr 2020 besonders achtet? Wir sagen es Ihnen!
Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ bearbeitet.
Daneben kann jedes Finanzamt noch weitere, sogenannte dezentrale Prüffelder, setzen. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der Prüffelder der Finanzämter in NRW: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/prueffelder-finanzaemter-in-2020-wortmann-partner.pdf
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Wortmann & Partner