Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Dieser spannenden Frage ist das Institut für Wissen und Wirtschaft (IWW) in einem aktuellen Artikel nachgegangen. Sie finden diesen unter:

https://www.iww.de/ce/entgeltfortzahlung/arbeitsrecht-unwetter-weiterer-sturm-folgt-auf-orkantief-sabine-muessen-arbeitnehmer-dann-zur-arbeit-gehen-f110147?utm_campaign=nl-ce&utm_source=iww-newsletter&utm_medium=email&utm_content=2020-02-13

Ihr Team von

Wortmann & Partner

Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Zurück

Mandantenbrief Oktober 2015

Unser Mandantenbrief für Oktober 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Aktuelles BMF-Schreiben betreffend steuerlicher Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Weiterlesen …

Ausschluss eines Gesellschafters aus GbR

Kann man einen Gesellschafter auch gegen seinen Willen aus der GbR ausschließen?

Weiterlesen …

Unser neuer Unternehmensflyer

Unser neuer Unternehmensflyer...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict