Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Dieser spannenden Frage ist das Institut für Wissen und Wirtschaft (IWW) in einem aktuellen Artikel nachgegangen. Sie finden diesen unter:

https://www.iww.de/ce/entgeltfortzahlung/arbeitsrecht-unwetter-weiterer-sturm-folgt-auf-orkantief-sabine-muessen-arbeitnehmer-dann-zur-arbeit-gehen-f110147?utm_campaign=nl-ce&utm_source=iww-newsletter&utm_medium=email&utm_content=2020-02-13

Ihr Team von

Wortmann & Partner

Müssen Arbeitnehmer bei Sturm zur Arbeit?

Zurück

Mandantenbrief Januar 2016

Unser Mandantenbrief für Januar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Jahresrundschreiben 2015

Unser Jahresrundschreiben 2015 steht für Sie zum Download bereit.

Weiterlesen …

Neue Anforderungen an Registerkassen

Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Anforderungen an Registerkassen.

Weiterlesen …

Mandantenbrief Dezember 2015

Unser Mandantenbrief für Dezember 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict