Sehr geehrte Mandanten,
jeder der Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis erzielt ist grundsätzlich einer Lohnsteuerklasse zugeordnet.
In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen auf, was es mit den sechs Lohnsteuerklassen auf sich hat und wann sich ein Wechsel für Sie lohnen kann.
Sie finden unsere kostenlosen Fachbeiträge auf unserer Homepage unter "Kanzleiprofil" - "Downloads" - "Fachbeiträge.
Ihr Team von
Wortmann & Partner
Weiterlesen … Kostenloser Broschüreservice der Finanzverwaltung NRW
Weiterlesen … Wir freuen uns über unseren neuen Mandanten Angelo Bugday
Weiterlesen … Immobilie zu Lebzeiten weitergeben -was gilt es zu beachten