Sehr geehrte Mandanten,
jeder der Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis erzielt ist grundsätzlich einer Lohnsteuerklasse zugeordnet.
In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen auf, was es mit den sechs Lohnsteuerklassen auf sich hat und wann sich ein Wechsel für Sie lohnen kann.
Sie finden unsere kostenlosen Fachbeiträge auf unserer Homepage unter "Kanzleiprofil" - "Downloads" - "Fachbeiträge.
Ihr Team von
Wortmann & Partner
Weiterlesen … Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung
Weiterlesen … Unser Mandantenbrief für Februar 2018 steht zum Download bereit