Die Prüffelder für 2017 wurden bekannt gegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Oberfinanzdirektion NRW hat die für das Jahr 2017 geltenden Prüffelder bekannt gegeben, d.h. die Bereiche auf die das Finanzamt im Jahr 2017 ganz genau achten wird.

Die zentralen Prüffelder für 2017 lauten „Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG“ sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG".

Die Liste der dezentralen Prüffelder, d.h. die Bereiche auf die das einzelne Finanzamt zusätzlich zu dem zentralen Prüffeld genau achten soll, finden Sie unter: http://www.wortmann-partner.de/files/fotos/Pr%C3%BCffelder-2017-NRW.pdf

Ihr Team von Wortmann & Partner

Zurück

Mandantenbrief Januar 2016

Unser Mandantenbrief für Januar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Jahresrundschreiben 2015

Unser Jahresrundschreiben 2015 steht für Sie zum Download bereit.

Weiterlesen …

Neue Anforderungen an Registerkassen

Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Anforderungen an Registerkassen.

Weiterlesen …

Mandantenbrief Dezember 2015

Unser Mandantenbrief für Dezember 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict