Die Prüffelder für 2017 wurden bekannt gegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Oberfinanzdirektion NRW hat die für das Jahr 2017 geltenden Prüffelder bekannt gegeben, d.h. die Bereiche auf die das Finanzamt im Jahr 2017 ganz genau achten wird.

Die zentralen Prüffelder für 2017 lauten „Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG“ sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG".

Die Liste der dezentralen Prüffelder, d.h. die Bereiche auf die das einzelne Finanzamt zusätzlich zu dem zentralen Prüffeld genau achten soll, finden Sie unter: http://www.wortmann-partner.de/files/fotos/Pr%C3%BCffelder-2017-NRW.pdf

Ihr Team von Wortmann & Partner

Zurück

Das neue Verpackungsgesetz

Seit dem 01. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz...

Weiterlesen …

Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG

Sie sind gewerblich auf einem Verkäuferportal wie z. B. ebay oder Amazon tätig...

 

Weiterlesen …

Darauf achtet das Finanzamt im Jahr 2019 besonders

Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 201...

Weiterlesen …

Kommentar von Herrn Tobias Wortmann in der NW Tageszeitung

In der letzten Mittwochausgabe (16.01.2019) der Tageszeitung "Neue Westfälische"...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict