die Oberfinanzdirektion NRW hat die für das Jahr 2017 geltenden Prüffelder bekannt gegeben, d.h. die Bereiche auf die das Finanzamt im Jahr 2017 ganz genau achten wird.
Die zentralen Prüffelder für 2017 lauten „Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG“ sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG".
Die Liste der dezentralen Prüffelder, d.h. die Bereiche auf die das einzelne Finanzamt zusätzlich zu dem zentralen Prüffeld genau achten soll, finden Sie unter: http://www.wortmann-partner.de/files/fotos/Pr%C3%BCffelder-2017-NRW.pdf
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