Die Prüffelder für 2017 wurden bekannt gegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Oberfinanzdirektion NRW hat die für das Jahr 2017 geltenden Prüffelder bekannt gegeben, d.h. die Bereiche auf die das Finanzamt im Jahr 2017 ganz genau achten wird.

Die zentralen Prüffelder für 2017 lauten „Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG“ sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG".

Die Liste der dezentralen Prüffelder, d.h. die Bereiche auf die das einzelne Finanzamt zusätzlich zu dem zentralen Prüffeld genau achten soll, finden Sie unter: http://www.wortmann-partner.de/files/fotos/Pr%C3%BCffelder-2017-NRW.pdf

Ihr Team von Wortmann & Partner

Zurück

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen...

Weiterlesen …

Neue Umsatzsteuersätze ab Juli 2020 -eine Übersicht

Ab dem 01. Juli 2020 ändern sich die Umsatzsteuersätze...
 

Weiterlesen …

Öffentliche Fördermittel in der Corona-Krise -eine Übersicht

Aufgrund der Corona-Krise gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Fördermitteln...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict