Sie wollen die Kosten für Ihr Kind von der Steuer absetzen? Unter bestimmten Bedingungen können Sie diese Kosten als Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen und so Ihre Steuerbelastung merklich senken.
Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team von
Wortmann & Partner