Die Kosten für Kinder von der Steuer absetzen

Sie wollen die Kosten für Ihr Kind von der Steuer absetzen? Unter bestimmten Bedingungen können Sie diese Kosten als Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen und so Ihre Steuerbelastung merklich senken.

Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Zurück

Aus Wortmann & Scheidt wird Wortmann & Partner

Sehr geehrte Damen und Herren, seit über 25 Jahren sind wir, die Steuerberatungssozietät Wortmann & Scheidt, Ihr zentraler Ansprechpartner in steuerlichen Angelegenheiten...

Weiterlesen …

Mandantenbrief September 2015

Unser Mandantenbrief für September 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Mandantenbrief August 2015

Unser Mandantenbrief für August 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Investitionsabzugsbetrag –ein Steuersparmodell ?!

Lesen Sie unseren Einzelbeitrag zum oben genannten Thema.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict