Die Kosten für Kinder von der Steuer absetzen

Sie wollen die Kosten für Ihr Kind von der Steuer absetzen? Unter bestimmten Bedingungen können Sie diese Kosten als Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen und so Ihre Steuerbelastung merklich senken.

Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

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Mandantenbrief Januar 2016

Unser Mandantenbrief für Januar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Jahresrundschreiben 2015

Unser Jahresrundschreiben 2015 steht für Sie zum Download bereit.

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Neue Anforderungen an Registerkassen

Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Anforderungen an Registerkassen.

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Mandantenbrief Dezember 2015

Unser Mandantenbrief für Dezember 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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