Die Kosten für Kinder von der Steuer absetzen

Sie wollen die Kosten für Ihr Kind von der Steuer absetzen? Unter bestimmten Bedingungen können Sie diese Kosten als Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen und so Ihre Steuerbelastung merklich senken.

Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

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Morgen startet der zweite Durchlauf zur Berufsfelderkundung

Morgen startet der zweite Durchlauf zur diesjährigen Berufsfelderkundung...

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Unser Mandantenbrief für April 2017 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für April steht zum kostenlosen Download bereit...

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Am 27. April ist Boy's Day -ausgebucht!

Alle freien Plätze beim diesjährigen Boys Day (27. April 2017) sind vergeben. Vielen Dank für die zahlreichen Anmeldungen.

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Unser Mandantenbrief für März steht zum Download bereit

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