Die Kosten für Kinder von der Steuer absetzen

Sie wollen die Kosten für Ihr Kind von der Steuer absetzen? Unter bestimmten Bedingungen können Sie diese Kosten als Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen und so Ihre Steuerbelastung merklich senken.

Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Sprechen Sie uns an -wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Zurück

Wichtige Grundlagen zur Kleinunternehmerregelung

In unserem neuesten Kurzbeitrag zeigen wir Ihnen...

Weiterlesen …

Aktion "Schulkinder im Straßenverkehr"

Wir machen bei der Aktion "Schulkinder im Straßenverkehr"...

Weiterlesen …

Hausinternes Oktoberfest 2017

Auch in diesem Jahr fand wieder unser hausinternes Oktoberfest...

Weiterlesen …

Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt

In unserem Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt erfahren Sie...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict