Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz am vergangenen Freitag das Bundesfinanzministerium gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen.
Der Vorschlag umfasst, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag umgesetzt wird.
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