Das Ehrenamt soll stärker steuerlich begünstigt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz am vergangenen Freitag das Bundesfinanzministerium gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen.

Der Vorschlag umfasst, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag umgesetzt wird.

 

Zurück

Aus Wortmann & Scheidt wird Wortmann & Partner

Sehr geehrte Damen und Herren, seit über 25 Jahren sind wir, die Steuerberatungssozietät Wortmann & Scheidt, Ihr zentraler Ansprechpartner in steuerlichen Angelegenheiten...

Weiterlesen …

Mandantenbrief September 2015

Unser Mandantenbrief für September 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Mandantenbrief August 2015

Unser Mandantenbrief für August 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Investitionsabzugsbetrag –ein Steuersparmodell ?!

Lesen Sie unseren Einzelbeitrag zum oben genannten Thema.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict