Das Ehrenamt soll stärker steuerlich begünstigt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz am vergangenen Freitag das Bundesfinanzministerium gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen.

Der Vorschlag umfasst, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag umgesetzt wird.

 

Zurück

Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen...

Weiterlesen …

++++ UPDATE ++++ Mandantenrundschreiben zur Corona-Krise

Wir haben heute unser Mandantenrundschreiben zur Corona-Krise...

Weiterlesen …

Mandantenrundschreiben zur Corona-Krise

Liebe Mandanten, liebe Freunde von Wortmann & Partner...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict