Das Ehrenamt soll stärker steuerlich begünstigt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz am vergangenen Freitag das Bundesfinanzministerium gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen.

Der Vorschlag umfasst, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag umgesetzt wird.

 

Zurück

Praxistipp: Nachzahlungszinsen zu hoch -Einspruch einlegen

Geben Sie Ihre Steuererklärung zu spät ab und werden Nachzahlungszinsen...

Weiterlesen …

Wir erstellen Ihren Baulohn!

Wir erstellen Ihren Baulohn...

Weiterlesen …

Neue Sonderausgabe zum Thema Verfahrensdokumentation

Sie wollen in der Betriebsprüfung das Risiko einer Hinzuschätzung vermindern...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Juni 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Juni steht zum kostenlosen Download bereit..

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict