Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2019? Wir sagen es Ihnen:

-10 EUR mehr Kindergeld pro Kind / Monat.
-Die Kosten für einen Standartbrief steigen von 70 Cent auf 80 Cent (auch Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe werden um jeweils 10 Cent teurer).
-Die Pfändungsfreigrenzen steigen von 1.133,80 EUR auf 1.178,59 EUR.
-Die Obergrenze für Midi-Jober wird von 850 EUR auf 1.300 EUR angehoben.

Sie haben Fragen zu einem der oben angesprochenen Themen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

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Mandantenbrief Juli 2015

Unser Mandantenbrief für Juli 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung. 

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Abestzbarkeit von Aufwendungen für Kinder

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Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich nur für Besserverdiener ?

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Mandantenbrief Juni 2015

Unser Mandantenbrief für Juni 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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