Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2019? Wir sagen es Ihnen:

-10 EUR mehr Kindergeld pro Kind / Monat.
-Die Kosten für einen Standartbrief steigen von 70 Cent auf 80 Cent (auch Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe werden um jeweils 10 Cent teurer).
-Die Pfändungsfreigrenzen steigen von 1.133,80 EUR auf 1.178,59 EUR.
-Die Obergrenze für Midi-Jober wird von 850 EUR auf 1.300 EUR angehoben.

Sie haben Fragen zu einem der oben angesprochenen Themen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Zurück

Das neue Verpackungsgesetz

Seit dem 01. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz...

Weiterlesen …

Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG

Sie sind gewerblich auf einem Verkäuferportal wie z. B. ebay oder Amazon tätig...

 

Weiterlesen …

Darauf achtet das Finanzamt im Jahr 2019 besonders

Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 201...

Weiterlesen …

Kommentar von Herrn Tobias Wortmann in der NW Tageszeitung

In der letzten Mittwochausgabe (16.01.2019) der Tageszeitung "Neue Westfälische"...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict