Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2019? Wir sagen es Ihnen:

-10 EUR mehr Kindergeld pro Kind / Monat.
-Die Kosten für einen Standartbrief steigen von 70 Cent auf 80 Cent (auch Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe werden um jeweils 10 Cent teurer).
-Die Pfändungsfreigrenzen steigen von 1.133,80 EUR auf 1.178,59 EUR.
-Die Obergrenze für Midi-Jober wird von 850 EUR auf 1.300 EUR angehoben.

Sie haben Fragen zu einem der oben angesprochenen Themen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Zurück

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen...

Weiterlesen …

Neue Umsatzsteuersätze ab Juli 2020 -eine Übersicht

Ab dem 01. Juli 2020 ändern sich die Umsatzsteuersätze...
 

Weiterlesen …

Öffentliche Fördermittel in der Corona-Krise -eine Übersicht

Aufgrund der Corona-Krise gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Fördermitteln...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict