Darauf achtet das Finanzamt im Jahr 2019 besonders

Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 2019 besonders achten wird (sogenannte Prüffelder). Als zentrale Prüffelder gelten die folgenden Bereiche:

 

-Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei §15 und §18 EStG

-Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG

 

Neben den zentralen Prüffeldern hat jedes Finanzamt in NRW sogenannte dezentrale Prüffelder, die es besonders beachtet. In Minden lautet z. B. das dezentrale Prüffeld für 2019 „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. In Bünde lautet dieses hingegen „Ferienwohnungen / Umsatzsteuerpflicht §§19 u 13b UStG“. Die vollständige Liste finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/Pr%C3%BCffelder-Finanzamt-2019.pdf

 

Wortmann & Partner

Ihr Steuerberater in Minden und Bünde

Prüffelder 2019

 

Zurück

Mandantenbrief Oktober 2015

Unser Mandantenbrief für Oktober 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Aktuelles BMF-Schreiben betreffend steuerlicher Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Weiterlesen …

Ausschluss eines Gesellschafters aus GbR

Kann man einen Gesellschafter auch gegen seinen Willen aus der GbR ausschließen?

Weiterlesen …

Unser neuer Unternehmensflyer

Unser neuer Unternehmensflyer...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict