Darauf achtet das Finanzamt im Jahr 2019 besonders

Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 2019 besonders achten wird (sogenannte Prüffelder). Als zentrale Prüffelder gelten die folgenden Bereiche:

 

-Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei §15 und §18 EStG

-Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG

 

Neben den zentralen Prüffeldern hat jedes Finanzamt in NRW sogenannte dezentrale Prüffelder, die es besonders beachtet. In Minden lautet z. B. das dezentrale Prüffeld für 2019 „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. In Bünde lautet dieses hingegen „Ferienwohnungen / Umsatzsteuerpflicht §§19 u 13b UStG“. Die vollständige Liste finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/Pr%C3%BCffelder-Finanzamt-2019.pdf

 

Wortmann & Partner

Ihr Steuerberater in Minden und Bünde

Prüffelder 2019

 

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Mandantenbrief April 2016

Unser Mandantenbrief für April 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Wir freuen uns Herrn Thomas Roschlau in unserer Bürogemeinschaft begrüßen zu dürfen.

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Wir freuen uns über die Auszeichnung von GoYellow.de und sagen Danke.

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Mandantenbrief März 2016

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