Darauf achtet das Finanzamt im Jahr 2019 besonders

Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 2019 besonders achten wird (sogenannte Prüffelder). Als zentrale Prüffelder gelten die folgenden Bereiche:

 

-Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei §15 und §18 EStG

-Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG

 

Neben den zentralen Prüffeldern hat jedes Finanzamt in NRW sogenannte dezentrale Prüffelder, die es besonders beachtet. In Minden lautet z. B. das dezentrale Prüffeld für 2019 „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. In Bünde lautet dieses hingegen „Ferienwohnungen / Umsatzsteuerpflicht §§19 u 13b UStG“. Die vollständige Liste finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/Pr%C3%BCffelder-Finanzamt-2019.pdf

 

Wortmann & Partner

Ihr Steuerberater in Minden und Bünde

Prüffelder 2019

 

Zurück

Morgen startet der zweite Durchlauf zur Berufsfelderkundung

Morgen startet der zweite Durchlauf zur diesjährigen Berufsfelderkundung...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für April 2017 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für April steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Am 27. April ist Boy's Day -ausgebucht!

Alle freien Plätze beim diesjährigen Boys Day (27. April 2017) sind vergeben. Vielen Dank für die zahlreichen Anmeldungen.

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für März steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für März steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict