Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 2019 besonders achten wird (sogenannte Prüffelder). Als zentrale Prüffelder gelten die folgenden Bereiche:
-Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei §15 und §18 EStG
-Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG
Neben den zentralen Prüffeldern hat jedes Finanzamt in NRW sogenannte dezentrale Prüffelder, die es besonders beachtet. In Minden lautet z. B. das dezentrale Prüffeld für 2019 „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. In Bünde lautet dieses hingegen „Ferienwohnungen / Umsatzsteuerpflicht §§19 u 13b UStG“. Die vollständige Liste finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.wortmann-partner.de/files/downloads/Sonstiges/Pr%C3%BCffelder-Finanzamt-2019.pdf
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