Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG

Sie sind gewerblich auf einem Verkäuferportal wie z. B. Ebay oder Amazon tätig?

Um Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen zu verhindern, hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2019 strengere Regeln erlassen.

Dementsprechend verlangen viele Plattformbetreiber von von ihren gewerblichen Nutzern eine Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG.

Sie benötigen eine solche Bescheinigung bzw. brauchen Hilfe beim Ausfüllen einer solchen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Minden und Bünde

Bescheinigung gem. §22f UStG

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Mandantenbrief Juli 2015

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