Sie sind gewerblich auf einem Verkäuferportal wie z. B. Ebay oder Amazon tätig?
Um Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen zu verhindern, hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2019 strengere Regeln erlassen.
Dementsprechend verlangen viele Plattformbetreiber von von ihren gewerblichen Nutzern eine Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG.
Weiterlesen … Morgen startet der zweite Durchlauf zur Berufsfelderkundung
Weiterlesen … Unser Mandantenbrief für April 2017 steht zum Download bereit