Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung

Laut einem aktuellen Urteil muss der Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Sie wollen mehr zu diesem Thema wissen? Sprechen Sie uns an.
 
Ausweis von Haushaltsnahen Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung

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Mandantenbrief Januar 2016

Unser Mandantenbrief für Januar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Neue Anforderungen an Registerkassen

Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Anforderungen an Registerkassen.

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