Ausweis von haushaltsnahen Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung

Laut einem aktuellen Urteil muss der Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Sie wollen mehr zu diesem Thema wissen? Sprechen Sie uns an.
 
Ausweis von Haushaltsnahen Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung

Zurück

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict