Sehr geehrte Mandanten,
im Januar 2015 haben wir Ihnen aufgezeigt, welche Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu beachten sind. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen wurden die Aufzeichnungspflichten angepasst.
Lesen Sie hier alles wichtige zu den Änderungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team von
Wortmann & Partner
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