Aufzeichnungspflichten gem. MiLoG (Update)

Sehr geehrte Mandanten,

im Januar 2015 haben wir Ihnen aufgezeigt, welche Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu beachten sind. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen wurden die Aufzeichnungspflichten angepasst.

Lesen Sie hier alles wichtige zu den Änderungen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Zurück

Neue Impressionen von unserer Kanzlei in Minden

Wir haben von unserer neuen Niederlassung in Minden...

Weiterlesen …

Leitfaden zur den GoBD

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat zur neuen...

Weiterlesen …

Neue Auszubildende Frau Maksay

Wir begrüßen unsere neue...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Mai 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Mai steht zum kostenlosen Download bereit..

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict